In früheren Zeiten führten nur Kaiser und Könige sowie der übrige Adel Wappen. Die Wappengeschichte für die historischen Städte lässt sich bis ins tiefe Mittelalter zurückverfolgen. Noch in den 20er Jahren hatte das Preußische Staatsministerium als Genehmigungsbehörde große Bedenken, auch Landgemeinden das Recht zu Führung eines Wappens zu geben. Erst in den 30er Jahren wurde dieses Recht auf alle Gemeinden, Ämter und Kreise ausgedehnt. Auch das alte Westerholter Stadtwappen stammt aus dieser Zeit.
Für den Inhalt eines Wappens ist sein Träger verantwortlich. Es gibt eine große Menge von Wappen und somit auch eine unglaubliche Fülle der Motive. Wappen haben den heraldischen Regeln zu entsprechen. Über ihre Anwendung wachte früher das Heroldsamt. Heute hat das Staatsarchiv diese Aufgabe übernommen.
Das Wappen des Geschlechtes derer von Westerholt hatte anfangs die Form eines gotischen Schildes, gespalten und zweimal geteilt, wodurch ein Schachbrettmuster mit sechs Plätzen entstand. So zeigt sich das älteste erhaltene Siegel des Richter Renerus von Westerholt in einer Urkunde des Herzoglichen Arenbergischen Archivs vom 22. September 1300 im Stadtarchiv Recklinghausen. Erst im 15. Jahrhundert kam die Helmzier dazu.
Älter als das Wappen ist die Hausmarke des Geschlechtes von Westerholt. Sie ist allerdings erst aus wenigen Siegelabdrücken um 1450 bekannt. Als geometrische Figur stellt sie eine senkrecht stehende Wolfsangel mit drei Querstrichen dar. Diese Hausmarke geht als Wappenvorläufer heraldisiert in das Westerholter Wappen ein.
Am 2. Mai 1937 wurde in einer feierlichen Sitzung der Gemeinde- und Amtvertretung die 25. Wiederkehr des Tages begangen, an dem der Ort Westerholt eine selbständige Amtvertretung bekam. In der Festversammlung gab der damalige Bürgermeister Hambach bekannt, der Gemeinde Westerholt werde ein Wappen verliehen. Zwei Entwürfe dazu wurden dem Preußischen Staatsarchiv in Münster zur Begutachtung vorgelegt. Dabei wurde erstrebt, das ehemalige Wappen der Herren von Westerholt, wie es auch noch im Herzschild des gräflichen Wappens enthalten ist, zu verwenden. Auf Anregung des Staatsarchivs wurde die Einverständniserklärung der Familie von Westerholt beantragt, die von Graf Egon von Westerholt am 22. April 1937 erteilt wurde.
Im Amtsblatt der Preußischen Regierung zu Münster vom 29. Mai 1937 wurde auf der Seite 84 bekannt gegeben: „Auf Grund der §§ 11 Absatz 2 und 117 der Deutschen Gemeindeverordnung vom 30. Januar 1935 – RGBl. I S. 49 – verleihe ich der Gemeinde Westerholt, Landkreis Recklinghausen, das Recht, das angeheftete Wappen zu führen. Das Wappen zeigt einen quadrierten Schild. Das 1. obere und 2. untere Feld ist in schwarz und silber einmal gespalten und zweimal geteilt. Das 2. obere und 1. untere Feld trägt auf silbernem Grunde schwarzen Hammer und Schlägel in Andreaskreuzform gelegt. Münster, den 8. Mai 1937. Der Oberpräsident der Provinz Westfalen. Gez. Frhr. Von Lüninck.
Der Heimatverein Westerholt beantragte im Jahre 1977, nach der vollzogenen Gebietsreform, in das Wappen der Stadt Herten Symbole des früheren Wahrzeichens der Stadt Westerholt mit aufzunehmen. 1978 wurde das neue Stadtwappen eingeführt.